WAS IST LEDER ?    

Leder

Als Leder, Echt Leder oder mit einem Ausdruck, der nach der Verkehrsauffassung auf Leder oder auf eine Lederart (Rindbox, Nappa, Nubuk, Saffian, usw.) hinweist, darf beim Angebot oder Verkauf nur ein Material bezeichnet werden, das aus der ungespaltenen oder gespaltenen tierischen Haut bzw. dem Fell durch Gerben unter Erhaltung der gewachsenen Fasern in ihrer natürlichen Verflechtung hergestellt ist.

Bei Leder mit einem Oberflächenüberzug bspw. aus Kunststoff, Folie oder Lack darf die aufgebrachte Schicht nicht stärker als 0,15 mm sein. Bei stärkerer Zurichtung oder Beschichtung gelten die Bezeichnungsvorschriften für Leder mit Beschichtung.

Andere Materialien

Wortverbindungen mit dem Begriff Leder oder mit Ausdrücken, die nach der Verkehrsauffassung auf Leder oder eine Lederart hinweisen, sind für lederähnliche Materialien, die nicht aus tierischer Haut bzw. Fell hergestellt sind, unzulässig. Das gilt nicht für Materialien, bei denen eine Verwechslung mit Leder ausgeschlossen ist (z.B. ist statthaft "Juchten" für Parfüm, "Pergament" für Schreibpapier).

Wortverbindungen mit dem Begriff Leder sind nur für die handelsüblichen Bezeichnungen Lederfaserstoff oder Kunstleder zulässig. Bei Produkten aus Kunstleder oder mit Kunstlederbestandteilen sind die genauen Kunststoffsorten anzugeben.

Beschichtete Leder und kombinierte Materialien

  • Leder mit Beschichtung

Beträgt der Oberflächenüberzug (Zurichtung oder Folie) des Leders mehr als 0,15 mm oder mehr als ein Drittel der Gesamtstärke des beschichteten Leders, ist die Bezeichnung ,,Leder mit Beschichtung" anzuwenden.

An Stelle dieser Bezeichnung kann auch, wenn zutreffend, der Begriff ,,Lackleder" verwendet werden.

Ist Leder durch Kleben, Nähen o. a. fest mit einer Schicht aus einem Nichtledermaterial (z.B. Kunststoff, Textil) verbunden, darf das Verbundmaterial nur als Leder bezeichnet werden, wenn der Lederanteil mindestens 80 Prozent der Gesamtstärke ausmacht. Ansonsten sind beide Materialien zu bezeichnen (z.B. Uhrarmband: Außenseite Leder - Innenseite Kunststoff oder Gürtel: Außenseite Leder - Innenseite Textil).

Besteht ein Gegenstand nur zum Teil aus Leder, sind Wortverbindungen mit Leder zur Bezeichnung des Produktes nur erlaubt, wenn Leder den überwiegenden und für die Gebrauchseigenschaften wichtigsten Bestandteil darstellt. Ist dies nicht der Fall, sind die anderen Materialien ebenfalls zu bezeichnen. Auf keinen Fall darf der Eindruck erweckt werden, daß sämtliche Teile aus Leder sind.

Beispiele für korrekte Bezeichnungen bei Kombination von Leder mit anderen Materialien: Ledersofa - Rücken- und Seitenteile aus Kunstleder; Ledersattel mit Kunststoffeinsätzen; Kunststoffetui mit Lederdekor.


Die Begriffsabgrenzung dient dem Zwecke, einerseits für Erzeugnisse aus Leder und andererseits für Erzeugnisse aus anderen Materialien, die in Beschaffenheit, Struktur, Oberfläche, Aussehen oder in anderen Eigenschaften lederähnlich sind, Bezeichnungen zu ermöglichen, die durch Wahrheit und Klarheit jede Gefahr von Mißverständnis und Irreführung in Käuferkreisen ausschließen. Sie gilt daher als Grundregel für die nachstehend behandelten Bezeichnungen, soweit ihnen die Gefahr innewohnt, daß ein nicht unerheblicher Teil der in Betracht kommenden Verkehrskreise über die Identität oder die Eigenschaften des verarbeiteten Materials getäuscht werden könnte.

"Abgrenzung des Begriffes Leder gegenüber anderen Materialien
Bezeichnungsvorschriften", RAL 060 A2

Herausgeber: RAL
Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
Siegburger Straße 39
53757 Sankt Augustin

Bezug: Beuth Verlag GmbH
Postfach 11 45
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